Für die Erfüllung der Schiesspflicht sind folgende Schiesstage angesetzt:
Sa. | 13. | April 2024 | 13.30 - | 16.00 Uhr |
Mi. | 26. | Juni 2024 | 18.00 - | 20.00 Uhr |
Sa. | 31. | August 2024 | 09.00 - | 12.00 Uhr |
Weitere obligatorische Schiessen finden in Pfungen nicht statt.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Programm:
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 3 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
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Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben..
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Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
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Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
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Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
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AdA welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 mal das Obligatorische und ein mal das Feldschiessen) geschossen haben.
- Weitere Informationen zur Schiesspflicht finden Sie auf der Seite des VBS Schiesswesen ausser Dienst.