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Obligatorisches Bundesprogramm |
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Geschrieben von Administrator
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Für die Erfüllung der Schiesspflicht sind folgende Schiesstage angesetzt:
| Sa. |
27. |
März 2010 |
13.30 - 16.00 Uhr |
| Mi. |
12. |
Mai 2010 |
18.00 - 20.00 Uhr |
| Sa. |
28. |
August 2010 |
09.00 - 12.00 Uhr |
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiess-büchlein oder der militärische Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putz-zeug, der persönliche Gehörschutz.
Schiesspflichtige Angehörige der Armee werden persönlich angeschrieben und zur Erfüllung der Schiesspflicht aufgefordert.
Weitere obligatorische Schiessen finden nicht statt.
Schiesspflicht 2010
2010 sind Schiesspflichtig,
Armeeangehörige, welche 2009 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1976. Armeeangehörige, welche 2010 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Entlassungen 2010 (Sdt und Uof)
Jahrgang 1976,
sowie 1977 - 1980, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Schiesspflichtige haben das obligatorische Programm grundsätzlich mit ihrer persönlichen Waffe zu schiessen. Die erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht im WK ist nicht gestattet.
Mindestanforderung
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wer mindestens 42 Punkte erreicht hat und nicht mehr als drei Nuller geschossen hat
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 22. März 2010 )
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